Allgemeine bedingungen

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich und mittels SEPA-Lastschrift bis zum 7. des Folgemonats eingezogen.
  2. Bei Beitritt im Laufe eines Monats, sind die übrigen Tage des Monats aliquot zu bezahlen. Berechnungsgrundlage ist der monatliche Beitrag laut Mitgliedschaft, geteilt durch die Gesamtanzahl der Monatstage und multipliziert mit der verbleibenden Anzahl der Tage des laufenden Monats.
  3. Abbuchungen von Mitgliedsbeiträgen, die im Rahmen von SEPA-Einzugsermächtigungen fehlschlagen oder zurückgebucht werden, sind inklusiver etwaigen Transaktionsspesen unverzüglich vom Mitglied nachzuzahlen. Sollte das Mitglied der Nachzahlung nicht nachkommen, kann die Teilnahme am Training verweigert werden.
  4. Die Mitgliedschaften werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Außgenommen davon sind Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von einem Monat.
  5. Ordentliche Mitglieder können entsprechend der gewählten Kategorie bei Eintritt, entweder mit dem letzten Tag eines Mitgliedjahres (alle 12 Monate), zum Ablauf der ersten sechs Monate und zum letzten Tag eines jeden Mitgliedsjahres (alle 6 Monate) oder zum Ablauf eines jeden Quartals eines jeden Mitgliedsjahres (alle 3 Monate) einen freiwilligen Austritt erklären.
  6. Der Austritt muss dem Vorstand mindestens vier Wochen vorher schriftlich (per eingeschriebenem Brief, Telefax oder E-Mail) mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächstmöglichen Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe bzw. der Absendung bei Fax oder E-Mail maßgeblich.
  7. Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von einem Monat bedürfen keiner Kündigung. Die Mitgliedschaft endet mit Laufzeitende, sofern der Monatsbeitrag nicht erneut bis zum Laufzeitende bezahlt wird.
  8. Der Verein Karate Do Kyokushinkai betreibt zwei Standorte. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Trainings an beiden Standorten, sofern der Standort Friedrichsplatz 5, 1150 Wien, Trainings anbietet.
  9. Die Mitgliedsbeiträge sind auch bei geringfügigen Änderungen des Stundenplans oder Trainingsbetriebs, sofern diese zumutbar sind, fällig.
  10. Höhe und Vergabe von Rabatten obliegen dem Vereinsvorstand.
  11. Das Mitglied verpflichtet sich das zur Verfügung gestellte Trainingsequipment und Einrichtungsgegenstände sachgemäß und mit Sorgfalt zu benutzen. Für bei sachwidriger oder fahrlässiger Handhabung entstandene Schäden ist das Mitglied haftbar.
  12. Verletzt der Unterzeichnete die oben angeführten Pflichten bzw. Statuten, kann die ordentliche Mitgliedschaft einseitig und fristlos gekündigt werden. Aufgrund der Kündigung stehen dem Mitglied keinerlei Ansprüche zu.

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„SPORTUNION Karate Do Kyokushinkai“

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