
ALLGEMEINE Hausordnung

ALLGEMEINE Hausordnung
- Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich und mittels SEPA-Lastschrift bis zum 7. des Folgemonats eingezogen.
- Findet ein Beitritt im Laufe eines Monats statt, wird die erste SEPA-Lastschrift fünf Banktage nach Mandatsdatum angestoßen. (geltend ab den zweiten eines Monats)
- Bei Beitritt im Laufe eines Monats, sind die übrigen Tage des Monats aliquot zu bezahlen. Berechnungsgrundlage ist der monatliche Beitrag laut Mitgliedschaft, geteilt durch die Gesamtanzahl der Monatstage und multipliziert mit der verbleibenden Anzahl der Tage des laufenden Monats.
- Abbuchungen von Mitgliedsbeiträgen, die im Rahmen von SEPA-Einzugsermächtigungen fehlschlagen oder zurückgebucht werden, sind inklusiver etwaigen Transaktionsspesen unverzüglich vom Mitglied nachzuzahlen. Sollte das Mitglied der Nachzahlung nicht nachkommen, kann die Teilnahme am Training verweigert werden.
- Einschreibegebühren sind nur bei Mitgliedschaften mit Bindung (3 Monate, 6 Monate oder 12 Monate) fällig und sind Bar oder per SEPA-Lastschrift zu zahlen.
- Die monatlichen Kosten der Zusatzpakete („Add On“) werden den Kosten der gewählten Mitgliedschaft hinzugefügt und gemeinsam abgebucht.
- Beim Zusatzpaket „Trainmaniac“, ist eine gesonderte Vereinbarung für die Nutzung des Schlüsselsystems und der Räumlichkeiten zu unterzeichnen. Ohne diese ist eine Nutzung nicht gestattet.
- Die Mitgliedschaften werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Außgenommen davon sind Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von einem Monat. Mitgliedschaften, die nicht fristgerecht gekündigt werden, werden automatisch mit der vorherige Bindungsdauer fortgesetzt.
- Die Kündigung ist schriftlich und mindestens vier Wochen vor Ablauf der laufenden Mitgliedschaft einzubringen. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten möglichen Austrittstermin wirksam.
- Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von einem Monat bedürfen keiner Kündigung. Die Mitgliedschaft endet mit Laufzeitende, sofern der Monatsbeitrag nicht erneut bis zum Laufzeitende bezahlt wird.
- Der Verein Karate Do Kyokushinkai betreibt zwei Standorte. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Trainings an beiden Standorten, sofern der Standort Friedrichsplatz 5, 1150 Wien, Trainings anbietet.
- Die Mitgliedsbeiträge sind auch bei geringfügigen Änderungen des Stundenplans oder Trainingsbetriebs, sofern diese zumutbar sind, fällig.
- Höhe und Vergabe von Rabatten obliegen dem Vereinsvorstand.
- Das Mitglied verpflichtet sich das zur Verfügung gestellte Trainingsequipment und Einrichtungsgegenstände sachgemäß und mit Sorgfalt zu benutzen. Für bei sachwidriger oder fahrlässiger Handhabung entstandene Schäden ist das Mitglied haftbar.
- Verletzt der Unterzeichnete die oben angeführten Pflichten bzw. Statuten, kann die ordentliche Mitgliedschaft einseitig und fristlos gekündigt werden. Aufgrund der Kündigung stehen dem Mitglied keinerlei Ansprüche zu.
WIR SIND FÜR DICH ERREICHBAR
Wir sind für dich Montag – Freitag telefonisch und per Mail erreichbar.

K.O. DOJO ist eine Karateschule des Vereins „Karate Do Kyokushinkan – Verein zur Förderung des Japanischen Karateweges“
Wir führen unsere Schüler zu persönlichen und sportlichen Erfolgen und engagieren uns in der Nachwuchsförderung.
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Friedrichsplatz 5
A - 1150 Wien